SWB Energie und Wasser - Starke Partner. Bonn/Rhein-Sieg.

SWB Energie und Wasser - Bonnline

 

Bedingungen

Mit dem Abschluss dieses Vertrages wird die Nutzung des Onlineportals der SWB Energie und Wasser zu folgenden Konditionen geregelt:

  • Erteilung einer Einzugsermächtigung.
  • Der Kunde verpflichtet sich, seinen Zählerstand selbst abzulesen und SWB Energie und Wasser diesen nach Aufforderung per E-Mail mitzuteilen. (In der Regel wird dies 1 x im Jahr zur Jahresverbrauchsabrechnung der Fall sein) Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann SWB Energie und Wasser den Bonnline – Nutzungsvertrag fristlos kündigen.
  • Kunden, die Ihre Zähler nicht selbst ablesen können, erfüllen nicht die Bedingungen für den Bonnline – Nutzungsvertrag (Bsp. 96- h Zähler, Leistungszähler, Schachtzähler).
  • Die Jahresverbrauchsabrechnung wird als PDF Anhang an die der SWB Energie und Wasser bekannten E-Mail Adresse versandt. (Eine Versendung per Post erfolgt nicht mehr.)
  • Der Bonnline - Nutzungsvertrag hat eine unbegrenzte Vertragslaufzeit.
  • Der Bonnline - Nutzungsvertrag erstreckt sich auf alle leitungsgebundenen Produkte, die der Kunde bei SWB Energie und Wasser beziehen kann; das heißt, dass SWB Energie und Wasser ausschließlich der Lieferant ist. Bei unseren Kunden der Gemeinde Wachtberg kann sich der Bonnline – Nutzungsvertrag auch rein für die Wasserlieferung beschränken.
  • Der Bonnline – Nutzungsvertrag garantiert einen Bonus von 15,00 € (inkl. USt.) für 365 Kalendertage. Dieser Betrag wird anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraumes (beginnend ab Datum Nutzungsvertrag) berechnet. Hat ein Kunde mehrere Kundennummern in einem Objekt, so gilt die Vergütung nur für eine Kundennummer.
  • Der Abschluss des Bonnline – Nutzungsvertrages ist abhängig von einer Bonitätsprüfung.
  • Die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom/Gas aus dem Niederspannungs-/drucknetz (Strom/GasGVV), die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitäts-/Gasversorgung in Niederspannung/Niederdruck“(NAV/NDAV), die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser/Fernwärme (AVBWasserV/FernwärmeV) und sämtliche Ergänzenden Bestimmungen sowie Vertragsbestandteile aus Sonderverträgen wie BonnFixx, BonnNatur, BonnPremium, BonnPlus, bleiben vom Abschluss des Bonnline-Nutzungsvertrages unberührt und gelten entsprechend.
  • Der Bonnline-Nutzungsvertrag kann jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Bonnline-Nutzungsvertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
  • SWB Energie und Wasser behält sich das Recht vor, den Abschluss des Bonnline-Nutzungsvertrages abzulehnen.
  • Sollten sich während der Vertragslaufzeit die Rahmenbedingungen beim Kunden dahingehend ändern, dass er die Bedingungen für den Bonnline-Nutzungsvertrag nicht mehr erfüllt, kann SWB Energie und Wasser den Vertrag fristlos kündigen.
  • Der Kunde hat gegen Abschluss dieses Nutzungsvertrages ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Vertragsdaten

Für den Vertragsabschluss ist es erforderlich einen Acrobat Reader ab Version 5 installiert zu haben. Sie können hier eine aktuelle Version herunterladen. >>

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